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Umzugsglossar

Wir erklären Ihnen, was Sie bei Ihrem Umzug wissen wollen: Wie groß ist ein 20′ Container? Warum brauchen Sie eine Halteverbotszone? Was wollen die Zollbehörden wissen?

Containergrößen

Es gibt drei gängige Seefrachtcontainergrößen, die sich für den Transport von Umzugsgütern besonders eignen:

20′ : 2,33 m/2,38 m/5,89 m (B/H/T). Eignet sich für den Transport von Umzugsgütern bis ca. 30 m³.

40′ : 2,33 m/2,38 m/12,01 m (B/H/T). Eignet sich für den Transport von Umzugsgütern bis ca. 60 m³.

40′ HC : 2,33 m/2,69 m/12,01 m (B/H/T). Eignet sich für den Transport von Umzugsgütern bis ca. 65 m³.

Parkerlaubnis

Entsprechend der Verkehrslage vor Ort, ist es oft von Vorteil, eine sogenannte Halteverbotszone (HVZ) einrichten zu lassen. Diese kann grundsätzlich vom jedem gegen eine Gebühr beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Das Aufstellen der entsprechenden Schilder muss der Umziehende jedoch selbst organisieren. Alternativ kann dies auch von einem privaten Dienstleister erledigt werden. Er kümmert sich gegen ein geringes Aufgeld um die komplette Abwicklung (inkl. Behördengänge). Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die günstigsten Anbieter und lassen Sie gern von unserem Wissen profitieren.

Zollverfahren

Die Zollabfertigung kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich verlaufen. Je nach Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Hafens kann es zu erheblichen Verzögerungen und dadurch zu Zusatzkosten kommen, sollte sich der Zoll für Ihren Container interessieren. Häufige Ursache für eine Inspektion  ist die Gefahreneinstufung des Herkunfts- bzw.  Ziellandes.

Meldegesetz

Laut Meldegesetz ist jeder Bürger verpflichtet, dem zuständigen Einwohnermeldeamt einen Umzug mitzuteilen und seinen Wohnsitz anzumelden.  Für Inhaber eines diplomatischen Passes gilt diese Regelung nicht. Das Einholen einer Einzugsbestätigung beim Vermieter ist seit 2004 überflüssig.

Ladepapiere

Für Überseetransporte benötigt man einen Seefrachtbrief (Bill of Lading). Dieser wird grundsätzlich vom Beförderungsunternehmen ausgestellt und bestätigt das Verladen einer Fracht auf ein Schiff. Um welches Schiff es sich dabei handelt, wem die Fracht gehört, wer das Recht hat sie entegegen zu nehmen, der Name des Zielhafens, das geschätzte Ankunftsdatum, eine Beschreibung der verladenen Güter: all das ist auf dem Seefrachtbrief vermerkt. Sollten Sie sich für einen Umzug mit A-Trans entscheiden, nehmen wir Ihnen diese Formalität selbstverständlich ab.

Versicherungen

A-Trans bietet seinen Kunden den Abschluss einer Transportversicherung. Sie versichert gegen Verlust oder Beschädigung der Fracht. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Schätzwert Ihrer Umzugsgüter.